4. Mit Zwischenverfügung vom 7. November 2020 hiess das Rechtsamt die Akteneinsichtsgesuche der Beschwerdeführerinnen insofern gut, als ihnen Einsicht in einzelne Verfahrensakten gewährt wurde. Bezüglich der Konkurrenzofferten, dem detaillierten Kostenvoranschlag der Vergabestelle und der provisorischen Analyse und Auswertung der eingegangenen Offerten wurde das Akteneinsichtsgesuch der Beschwerdeführerinnen abgewiesen. Auf eine gegen diese teilweise Abweisung des Akteneinsichtsgesuchs erhobene Beschwerde der Beschwerdeführerin 1 trat das Verwaltungsgericht des Kantons Bern mit Entscheid vom 23. Dezember 2019 nicht ein (VGE 2019/380).