"1. Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen. 2. Es sei die Verfügung der Vorinstanz vom 17. September 2019 betreffend Abbruch Vergabeverfahren Neubau Campus Biel / Bienne (Berner Fachhochschule) aufzuheben und die Vorinstanz anzuweisen, das Vergabeverfahren wieder aufzunehmen bzw. durchzuführen. 3. Eventualiter sei die Rechtswidrigkeit der Verfügung der Vorinstanz vom 17. September 2019 betreffend Abbruch Vergabeverfahren Neubau Campus Biel / Bienne (Berner Fachhochschule) festzustellen.