"1. Die Verfügung der Vergabestelle vom 17. September 2019 betreffend Abbruch des Vergabeverfahrens sei aufzuheben und der Zuschlag sei der Beschwerdeführerin [hier: Beschwerdeführerin 1] zu erteilen. 2. Eventualiter sei die Verfügung der Vergabestelle vom 17. September 2019 betreffend Abbruch des Vergabeverfahrens aufzuheben und die Sache an die Vergabestelle zur Erteilung des Zuschlags an die Beschwerdeführerin [hier: Beschwerdeführerin 1] zurückzuweisen. 3. Subeventualiter sei die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Verfügung festzustellen.