d) Die Rangfolge des AGG ist damit nicht zu beanstanden. An dieser Rangfolge würde sich selbst dann nichts ändern, wenn bei der Beschwerdeführerin – entgegen ihren eigenen Angaben im Berechnungsformular (55 Mitarbeitende und 9 Lernende) und gestützt auf die Ausführungen in einer E-Mail vom 5. April 2019 an die Vergabestelle14 – von 36 Mitarbeitenden und 7 Lernenden auszugehen wäre. Der Zuschlag an die Beschwerdegegnerin ist in Abweisung der Beschwerde zu bestätigen. 3. Kosten