Aus diesen Gründen hat die BVE keinen Anlass, an den Angaben der Beschwerdegegnerin zu zweifeln. Die von der Beschwerdegegnerin nachgewiesene Anzahl der Mitarbeiter und der Lernenden weicht einzig bezüglich der Anzahl Mitarbeiter leicht von den Angaben auf dem Berechnungsformular "Bonus für Lernende bei Bauaufträgen" ab (31 statt 32 Mitarbeiter). Diese marginale Abweichung wirkt sich aber sogar zugunsten der Beschwerdegegnerin aus, da sich der Bonus für Lernende dadurch leicht erhöht (7'170 Franken statt 6'948 Franken). Die Beschwerdegegnerin hat damit das günstigste Angebot eingereicht und die Beschwerdeführerin bleibt auf dem zweiten Platz.