c) Gemäss dem sämtlichen Anbieterinnen zugestellten Berechnungsformular "Bonus für Lernende bei Bauaufträgen" ist für die Berechnung des Bonus einzig die Anzahl der Lernenden und Mitarbeitenden für die zu offerierende BKP-Nummer relevant (vgl. E. 2a). Hier handelt es sich um Bedachungsarbeiten an Flachdächern, weshalb für die Berechnung einzig auf die Anzahl Lernenden und Mitarbeitenden dieser Arbeitsgattung – zugeteilt der BKP-Nummer 224.1 – abzustellen ist. Es wird nicht bestritten, dass die Beschwerdegegnerin auch noch in anderen Arbeitsgattungen tätig ist.