Die Beschwerdeführerin wies im Formular 9 Lernende im Betrieb und 55 Mitarbeitende im Betrieb (ohne Lernende) aus und kam so zu einem Bonus von 2'565.30 Franken und einem für die Vergabe massgebenden Preis von 193'557.60 Franken.11 Diese Angaben der Beschwerdeführerin übernahm die Vergabestelle.12 b) Die Beschwerdeführerin bringt in ihrer Beschwerde vor, das AGG habe den Beweis nicht erbringen können, dass die Beschwerdegegnerin wirklich nur 32 Mitarbeitende auf 13 Lernende beschäftigt. Laut ihrer Internetseite beschäftige die Firma ca. 100 Mitarbeiter. Diese für den Zuschlag wesentlichen Angaben zum Bonus für Lernende seien zu überprüfen.