2. Gegen die Zuschlagsverfügung vom 2. April 2019 erhob die Beschwerdeführerin am 11. April 2019 Beschwerde bei der kantonalen Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE). Dabei beanstandet sie die Berechnung des Bonus für Lernende bei der Beschwerdegegnerin und verlangt eine Überprüfung der diesbezüglichen Angaben der Beschwerdegegnerin, welche für die Erteilung des Zuschlags massgebend waren. Sie beantragt damit sinngemäss die Aufhebung der Zuschlagsverfügung und die Erteilung des Zuschlags an sich.