1. Bei den Gebäuden des C.________ an der D.________strasse 11 und 13 in Burgdorf soll eine Gesamtsanierung der Gebäudehüllen, der Nasszonen und der Haustechnik vorgenommen werden. Für die Bedachungsarbeiten führte das AGG ein Einladungsverfahren nach Art. 4 ÖBG1 durch. Einziges Zuschlagskriterium war der Preis. Das AGG lud sieben Unternehmen zur Offerteinreichung ein. Sowohl die Beschwerdeführerin als auch die Beschwerdegegnerin reichten bis zum Eingabetermin 1 Gesetz vom 11. Juni 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG; BSG 731.2). RA Nr. 130/2019/1 2