Die Kostennote des Anwalts der Beschwerdegegnerin beläuft sich auf Fr. 12'321.30 (Honorar Fr. 11'350.00, Auslagen Fr. 90.40, MWSt Fr. 880.90). Bei einem zu erwartenden Auftragsvolumen von knapp 10 Millionen Franken stuft die BVE die Bedeutung der Streitsache als überdurchschnittlich ein. Angesichts der Bedeutung der Streitsache, des knapp überdurchschnittlichen Zeitaufwandes und der durchschnittlichen Komplexität des Falles erachtet die BVE einen Parteikostenersatz von Fr. 8'500.00 als angemessen.