die Bewertung der Vergabestelle ist diesbezüglich nicht zu beanstanden. Das Angebot der Beschwerdeführerinnen erreicht damit bei den Zuschlagskriterien ein Total von 453.5 Punkten, das Angebot der Beschwerdegegnerin steht mit einem Total von 459 Punkten zu Buche. Die Vergabestelle hat daher den Zuschlag zu Recht der Beschwerdegegnerin erteilt. Die Beschwerde ist entsprechend abzuweisen. 15. Zusammenfassung und Kosten