Beim Subkriterium "Bausumme" verlangen die Beschwerdeführerinnen eine Anhebung ihrer Benotung von einer 4 auf eine 5. Gemäss Bewertungsgrundsätzen werde eine Bausumme von über Fr. 4'000'000.00 mit 5 Punkten bewertet. Die Bausumme ihres Referenz-objekts betrage Fr. 9'500'000.00.