Dass dies zu einer leicht schlechteren Bewertung der Referenz des Baustellenchefs der Beschwerdeführerinnen führte, ist plausibel und kann für die Offerierenden auch nicht unerwartet sein. So handelt es sich beim ausgeschriebenen Objekt um ein Vorhaben im Bereich des Strassenbaus und es ist nachvollziehbar, dass mit einem Projekt hauptsächlich aus dem Bahnbau – wie dies die Vergabestelle argumentiert – die Projektanforderungen zwar im Bereich der Lärmschutzmassnahmen erfüllt werden, nicht oder weniger gut aber in den Bereichen Brückensanierung, Belagseinbau oder Betonbelag.