Auch diesem Einwand kann nicht gefolgt werden. So enthält die Referenz der Beschwerdegegnerin gemäss den glaubhaften und nachvollziehbaren Aussagen der Vergabestelle eine Intensivbauphase. Es handelt sich um das Projekt Bypass S.________, welches ebenfalls schon unter der Federführung des TBA stand. Die BVE hat daher keinen Anlass, diese Einschätzung anzuzweifeln (vgl. auch schon E. 6c). Entgegen den Ausführungen der Beschwerdeführerinnen in der Eingabe vom 9. Januar 2019 bestätigte die Vergabestelle in ihrer Stellungnahme vom 10. Dezember 2018 keineswegs, dass das Vorhandensein von Intensivbauphasen nicht in den Offertunterlagen ausgewiesen war.