b) Beim technischen Leiter argumentieren die Beschwerdeführerinnen, bezüglich Berufspraxis sei in den Bewertungsgrundsätzen für die volle Punktzahl als einzige Anforderung eine Berufspraxis von über 10 Jahren angegeben. Dies habe ihr technischer Leiter bei Weitem erfüllt und trotzdem sei dieser bei der Berufspraxis nur mit einer 4.5 bewertet worden. Im Bewertungsbogen sei bei ihm "Risiko Alter" vermerkt, vermutlich weil er 67 Jahre alt sei. In der Schweiz sei es jedoch nicht verboten, über das ordentliche Alter hinaus zu arbeiten. Beim Alter des Personals handle es sich um ein unzulässiges Kriterium zur Bewertung des Angebots. Das Kriterium sei zudem erst im Nachhinein kreiert worden.