Der Teilsatz "gemäss Text keine ausgewiesen" im Bewertungsbogen der Beschwerdegegnerin ist dahingehend zu interpretieren, dass diese die Reservetage nicht textlich erwähnt hat. Dies ändert aber nichts daran, dass sie die Reservetage insgesamt (aufgrund des Bauprogramms) klarer ausgewiesen, quantifiziert und genauer zugeordnet hat. Die leicht bessere Bewertung des Angebots der Beschwerdegegnerin bei diesem Subkriterium ist daher ebenfalls nicht zu beanstanden und kann nicht als willkürlich bezeichnet werden. 12. Zuschlagskriterium 2.3 "Technischer Bericht, Beschriebe"