Zwar erwähnen die Beschwerdeführerinnen im Technischen Bericht (Ziffern 8.2.2 und 8.2.3) gewisse Reserven in allgemeiner Weise, diese werden jedoch nicht genau quantifiziert und zugeordnet. Es ist daher nachvollziehbar, dass die Vergabestelle beim Angebot der Beschwerdeführerinnen gemäss Bewertungsbogen zum Ergebnis kam, die Reserven würden zwar im Text ausgewiesen, seien jedoch nicht anzahlmässig ausgewiesen und daher unklar beschrieben. Der Teilsatz "gemäss Text keine ausgewiesen" im Bewertungsbogen der Beschwerdegegnerin ist dahingehend zu interpretieren, dass diese die Reservetage nicht textlich erwähnt hat.