Trotzdem hätten sie einen Abzug von einer Note und die Beschwerdegegnerin nur ein Abzug einer halben Note hinnehmen müssen. Diese unterschiedliche Bewertung sei willkürlich und unzulässig. 38 Angebotsordner der Beschwerdeführerinnen, Beilage C2.A8.01 zum Technischen Bericht. 39 Vgl. auch Angebot der Beschwerdeführerinnen, Anhang C2.A8, Technischer Bericht, S. 6, Ziff. 8.2 "Bauablauf und Bauzeit", Ziffer 8.2.1 "Übersicht". 40 Ausschreibungsunterlagen für Bauarbeiten, Dokument B "Besondere Bestimmungen", Ziff. 621, im Ordner Verfahrensakten pag. 36. RA Nr. 130/2018/9 22