d) Beim Subkriterium "kritischer Weg" haben sich gemäss den Vorbringen der Beschwerdeführerinnen bei der Bewertung nur Unterschiede bezüglich der Reserven ergeben. Andere Gründe würden sich aus den Bewertungsbögen nicht ergeben und könnten nicht mehr nachgeschoben werden. Aus den Bewertungsbögen ergebe sich, dass die Vergabestelle bei beiden Angeboten von einer genügenden Reserve von über 5 Tagen ausgegangen sei; bei beiden Angeboten habe sie sodann festgehalten, dass die genaue Anzahl nicht ausgewiesen sei. Trotzdem hätten sie einen Abzug von einer Note und die Beschwerdegegnerin nur ein Abzug einer halben Note hinnehmen müssen.