So soll am 21. Dezember 2019 – sofern die Witterung den Einbau der Deckbeläge im November 2019 noch erlaubt – von der Phase 3 auf den Normalbetrieb umgestellt werden.39 Eine solche Verkehrsumstellung stellt eine Verkehrseinschränkung dar, welche nicht im Winter vorgenommen werden soll. So lässt sich den Ausschreibungsunterlagen entnehmen, dass Verkehrsumstellungen im Winterbetrieb untersagt sind.40 Eine Verkehrsumstellung im Dezember 2019 sieht das Bauprogramm der Beschwerdegegnerin nicht vor.