c) Die Beschwerdegegnerin wählte hier das Referenzobjekt "T.________" aus. Dieses wurde durch ein Subunternehmen erbracht, was nach dem Gesagten zulässig ist. Dieses Unternehmen ist zudem in der von der Beschwerdegegnerin eingebrachten Liste der Subunternehmen aufgeführt und für die Verlegung von Rammpfählen vorgesehen.26 Gemäss der Umschreibung der Beschwerdegegnerin umfassten die erbrachten Leistungen die Fundation der Talstation mit Pfählen. Dabei seien Verdrängungspfähle und gebohrte Pfähle mit einem Durchmesser von 219 mm und einer Länge von 15 m erstellt worden.