a) Beim Eignungskriterium 4 wurden in den Ausschreibungsunterlagen folgende Mindestanforderungen definiert: "Ramm- und Bohrpfähle, Bausumme min. CHF 0.3 Mio. (abgeschlossen, Abnahme von 31.12.2017) in den letzten 10 Jahren (Abnahme vor 1.1.2008)". 25 Beilage 19 der Eingabe vom 8. Dezember 2018. RA Nr. 130/2018/9 16 In den einleitenden Ausführungen zu den Eignungskriterien hielt die Vergabestelle sodann in den Ausschreibungsunterlagen fest, dass die Referenzen für das Eignungskriterium 4 auch von Subunternehmen erbracht werden können.