a) Die Mindestanforderungen beim Eignungskriterium 3 lauteten gemäss den Ausschreibungsunterlagen wie folgt: "Lärmschutzwand mit Betonrippenplatten, Bausumme min. CHF 0.5 Mio. (abgeschlossen, Abnahme vor 31.12.2017) in den letzten 10 Jahren (Abnahme ab 1.1.2008)." RA Nr. 130/2018/9 15