c) Die Beschwerdegegnerin hat für das Objekt "Strassenbau einer Hauptstrasse oder Autobahn" als Referenz den "Bypass S.________" mit einer Gesamtbausumme von Fr. 28'000'000.00 und einer Bausumme des von ihr bearbeiteten Teiles von Fr. 11'520'000.00 angegeben. Dieses Projekt wurde im Auftrag des Tiefbauamtes des Kantons Bern (Oberingenieurkreis I) durch eine ARGE erbracht.