a) Beim Eignungskriterium 1 wurden in den Ausschreibungsunterlagen folgende Mindestanforderungen definiert: "1 Objekt Strassenbau einer Hauptstrasse oder Autobahn mit Bauen unter Betrieb mit Intensivbauphase, Bausumme min. CHF 2 Mio. inkl. MWst. (abgeschlossen, Abnahme vor 24 Unter I.________ (zuletzt eingesehen am 10. Januar 2019) führt die Beschwerdegegnerin aus, dass sie Wege, Strassen, Autobahnen, Zufahrten, Plätze, Kreisel, Verkehrsinseln, Unterführungen, Brücken, Stützmauern, Gebäude, Lärmschutzwände und Spezialbauwerke baue und saniere. RA Nr. 130/2018/9 14