Aufgrund der Angaben der Beschwerdegegnerin konnte die Vergabestelle davon ausgehen, dass sich die Beschwerdegegnerin in massgebender Weise an diesem Projekt beteiligte. So betrug der von der Beschwerdegegnerin bearbeitete Teil gemäss ihren Angaben Fr. 26'000'000.00 und damit rund einen Viertel der Gesamtbausumme (was im Übrigen auch dem Anteil der Beschwerdegegnerin an dieser ARGE von 25 Prozent entspricht23). Ebenso wurde die geforderte Bausumme für die Sanierungsarbeiten an Brücken mit Fr. 4'700'000.00 klar übertroffen. Weiter bestand für die Vergabestelle kein