Wie die Vergabestelle in nachvollziehbarer Weise ausführt, wäre ein solcher Nachweis im Rahmen eines ARGE-Projekts auch kaum zu erbringen und nur schwerlich kontrollierbar. Die Vergabestelle als Verfasserin der Ausschreibungsunterlagen schien also selber davon auszugehen, dass sich die geforderte Bausumme von Fr. 750'0000.00 zwar auf die hier zu prüfenden Leistungen und nicht auf die Gesamtbausumme bezieht, nicht aber der eigenen Leistung der Anbieterin für diese Arbeiten entsprechen muss. Diese Auslegung der Vergabestelle ist mit Blick auf ihren Ermessensspielraum nicht zu beanstanden.