c) Gemäss den Angaben der Beschwerdegegnerin22 hat sie das angegebene Referenzobjekt "O.________" im Auftrag des P.________ im Rahmen einer ARGE mit drei anderen Firmen ausgeführt. Ihre eingebrachten Leistungen betrafen gemäss den Angaben in der Offerte die Abschnittsausführung über 2 x 2'500 m Autobahn inkl. Kunstbauten, Bauführung Logistik, Arbeitsvorbereitung und Stellvertretung. Die Gesamtsumme des Referenzobjekts betrug Fr. 100'000'000.00, davon Instandsetzung Kunstbauten Fr. 4'700'000.00. Die Bausumme des von der Beschwerdegegnerin bearbeiteten Teils betrug gemäss ihren Angaben Fr. 26'000'000.00.