a) Beim Eignungskriterium 2 wurden in den Ausschreibungsunterlagen folgende Mindestanforderungen definiert: "Sanierung Brückenprojekt mit Bauen unter Betrieb, mit Abdichtungen und Gussasphaltbelag, und Betonsanierung, Bausumme min. CHF 0.75 Mio (abgeschlossen, Abnahme vor 31.12.2017), in den letzten 10 Jahren (Abnahme ab 01.01.2008)."