b) Dieser Einwand geht fehl. Wie die Vergabestelle richtig ausführt, stützt sich die umstrittene Vergabe auf zwei vom finanzkompetenten Organ verabschiedete Ausführungsbeschlüsse BVE (Lärmschutzmassnahmen K.________ alter Anschluss L.________, 10351; Instandsetzung K.________, Bereich alter Anschluss L.________, 20121)16, welche ihre Grundlage in den vom Regierungsrat des Kantons Bern verabschiedeten Rahmenkrediten haben. Die entsprechenden Vergaben17 wurden sodann vom Projektleiter, dem Kreisoberingenieur und dem Kantonsoberingenieur unterzeichnet. Der Kreisoberingenieur durfte damit die Zuschlagsverfügung unterzeichnen;