d) Anlässlich des mündlichen Debriefings wurde den Beschwerdeführerinnen gemäss den Ausführungen der Vergabestelle näher erläutert, wie ihr Angebot bewertet wurde und weshalb. Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens äusserte sich die Vergabestelle sodann im Detail zur Bewertung der einzelnen Kriterien. Die Beschwerdeführerinnen erhielten zudem Einsicht in die anonymisierten Auswertungsunterlagen und hatten Gelegenheit, sich im Rahmen eines zweiten Schriftenwechsels dazu zu äussern und ihre Beschwerde zu ergänzen. Der Verfahrensmangel konnte dadurch – entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerinnen – geheilt werden.