b) Die Beschwerdeführerinnen haben mit ihrer Unternehmervariante den zweiten Platz erreicht; gemäss Zuschlagsverfügung wurde ihr Angebot mit 449 Punkten bewertet, womit sie nur knapp hinter demjenigen der Beschwerdegegnerin lag, welches 464 Punkte erhielt. Die Beschwerdeführerinnen haben damit eine realistische Chance, mit ihrer Unternehmervariante zum Zuge zu kommen, wenn sie mit ihrer Beschwerde obsiegen. Sie haben deshalb ein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung der Zuschlagsverfügung. Die Beschwerde ist innert der zehntägigen Rechtsmittelfrist eingereicht worden. Sie enthält einen Antrag und eine Begründung.