Die Beschwerdegegnerin hielt mit Stellungnahme vom 8. Dezember 2018 an ihren Anträgen fest. Mit Eingabe vom 9. Januar 2019 gingen die Beschwerdeführerinnen auf diese Schriften der Vergabestelle und der Beschwerdegegnerin ein und bestätigten ihre Anträge nochmals. 5. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. 4 Ordner Verfahrensakten pag. 92. 5 Ordner Verfahrensakten pag. 95. 6 Ordner Verfahrensakten pag. 98. 7 Ordner Verfahrensakten 100, 102, 103 und 105. RA Nr. 130/2018/9 5 II. Erwägungen