Am 26. November 2018 reichten die Beschwerdeführerinnen ihre Beschwerdeergänzung/Stellungnahme ein. Dabei hielten sie an den Anträgen gemäss Beschwerde fest, wonach die angefochtene Verfügung aufzuheben, die Beschwerdegegnerin vom Verfahren auszuschliessen und der Zuschlag ihr zu erteilen, eventuell die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen sei. Die Vergabestelle nahm hierzu mit Eingabe vom 10. Dezember 2018 Stellung. Die Beschwerdegegnerin hielt mit Stellungnahme vom 8. Dezember 2018 an ihren Anträgen fest.