"Evaluation Übersicht"6 und die detaillierten Bewertungstabellen der eigenen Angebote und des Angebots der Beschwerdegegnerin7 (in anonymisierter Form) gewährt wurde. Bezüglich der Offerte der Beschwerdegegnerin wies das Rechtsamt das Akteneinsichtsgesuch der Beschwerdeführerinnen ab. Mit Verfügung vom 14. November 2018 stellte das Rechtsamt den Beschwerdeführerinnen die entsprechend anonymisierten Verfahrensakten zu und gab ihnen Gelegenheit, ihre Beschwerde zu ergänzen und zu den Eingaben der Beschwerdegegnerin vom 23. Oktober 2018 und der Vergabestelle vom 26. Oktober 2018 Stellung zu nehmen.