4. Mit Zwischenverfügung vom 2. November 2018 erteilte das Rechtsamt der BVE der Beschwerde die aufschiebende Wirkung. Gleichzeitig hiess das Rechtsamt das Akteneinsichtsgesuch der Beschwerdeführerinnen insofern gut, als dass ihnen Einsicht in die Tabelle "allgemeine Bewertungsgrundsätze Zuschlagskriterien"4, die Tabelle "Bewertung bereinigter Angebotspreis"5, die Tabelle "Evaluation Übersicht"6 und die detaillierten Bewertungstabellen der eigenen Angebote und des Angebots der Beschwerdegegnerin7 (in anonymisierter Form) gewährt wurde.