3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet3, führte einen Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Hinsichtlich des Antrags, es sei die aufschiebende Wirkung superprovisorisch anzuordnen, führte das Rechtsamt mit Verfügung vom 28. September 2018 aus, aufgrund des eingereichten Gesuchs um aufschiebende Wirkung der Beschwerde sei es der Vergabestelle untersagt, einen Vertragsabschluss vorzunehmen.