Die Begründung könne den Beilagen entnommen werden. Diese Beilage bestand aus einer Vergleichstabelle mit den erhaltenen Punkten bei den Zuschlagskriterien des eigenen Angebots und den bereinigten Endsummen und Totalpunkten aller Angebote. 2. Gegen die Zuschlagsverfügung vom 14. September 2018 erhoben die Beschwerdeführerinnen mit Eingabe vom 27. September 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE). Dabei stellen sie folgende Anträge: