Es gingen insgesamt sechs Angebote ein. Sowohl die Beschwerdeführerinnen als auch die Beschwerdegegnerin reichten innert Frist ihre Angebote ein, wobei die Beschwerdeführerinnen neben der Amtsvariante eine Unternehmervariante offerierten. Mit Zuschlagsverfügung vom 14. September 2018 erteilte die Vergabestelle der Beschwerdegegnerin den Zuschlag. Unter dem Titel "Begründung" führte sie aus, gemäss Art. 30 ÖBV2 erhalte das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag. Die Begründung könne den Beilagen entnommen werden.