e) Aufgrund der im Evaluationstool "Decision Advisor" vorhandenen Bemerkungen wird deutlich, dass einzig das Fehlen der Farbpalette anlässlich der Präsentation, nicht aber etwa eine schlechtere Farbkollektion der Beschwerdeführerin im Vergleich zur Beschwerdegegnerin zu den Abzügen bei diesem Kriterium führte. In keiner Weise macht die Vergabestelle geltend, die Farbkollektion der Beschwerdeführerin, welche diese der Offerte beilegte, sei schlechter als diejenige der Beschwerdegegnerin.