Entgegen der Ansicht der Vergabestelle lässt sich dies nicht den Ausschreibungsunterlagen unternehmen. Dort wird bezüglich des Zuschlagkriteriums "Produktequalität" einzig festgehalten, dass die Beurteilung der Produkte- und Ausführungsqualität auf Basis der Produkteevaluation durch das Evaluationsteam erfolge. Daraus lässt sich jedoch nicht schliessen, dass eine der Offerte beigelegte Farbpalette bei der Bewertung unberücksichtigt bleibt und nur eine anlässlich der Produktepräsentation aufgelegte Farbpalette bewertet wird.