Die übrigen Subkriterien bei diesem Zuschlagskriterium wurden identisch bewertet, zumal die beiden Anbieterinnen dieselben Produkte offeriert haben. In dem vom AGG im Beschwerdeverfahren nachgereichten Evaluationstool "Decision Advisor" finden sich zu diesem Subkriterium bei der Beschwerdeführerin die Bemerkung "nicht vorhanden" und bei der Beschwerdegegnerin die Bemerkung "vorhanden".