b) Das Subkriterium "Farbpalette" bildet gemäss den Auswertungsunterlagen der Vergabestelle eines von fünf Subkriterien des Zuschlagskriteriums "Produktequalität". Es wurde mit 20 Prozent gewichtet. Gemäss der Auswertungsübersicht27 erhielt die Beschwerdeführerin beim Subkriterium "Farbpalette" insgesamt 16 Punkte28 von maximal möglichen 40 Punkten. Der Beschwerdegegnerin wurden total 36 Punkte29 zugesprochen. Die übrigen Subkriterien bei diesem Zuschlagskriterium wurden identisch bewertet, zumal die beiden Anbieterinnen dieselben Produkte offeriert haben.