am 25./26. Januar 2018 massgeblich sei und dass die Evaluation einzig gestützt auf die von den Anbieterinnen präsentierten Möbel und Kollektionen erfolgte. Daraus hätten die Anbietrinnen schliessen müssen, dass die Farbkollektion nur bewertet werde, wenn diese auch präsentiert worden sei. Es sei richtig, dass das Angebot der Beschwerdeführerin bei diesem Zuschlagskriterium nur in Bezug auf die Farbkollektion schlechter bewertet worden sei. Da das Evaluationsteam davon ausgehen musste, innerhalb eines Loses seien verschiedene Produkte zu bewerten, habe die Farbkollektion eine wichtige Rolle gespielt.