Damit wurden zwei rein optische Kriterien ("optische Qualität" und "Farb-Palette") insgesamt mit 40 Prozent gewichtet und fielen damit doppelt so stark ins Gewicht wie das Kriterium "technische Qualität". Beim Unterkriterium "Kollektion" überprüfte das AGG gemäss Übersicht die Vollständigkeit und die Kompatibilität der Elemente. Diese Anforderungen sind jedoch auch schon Teil des Eignungskriteriums "Technische Spezifikationen", wo gemäss den Ausschreibungsunterlagen Ziff. 4.325 die Erfüllung der Anforderungen gemäss technischer Spezifikation verlangt wurde.