mögen zwar Aspekte beinhalten, welche bei der Beurteilung der Produktequalität geprüft werden durften. Entgegen der Ansicht der Vergabestelle mussten und konnten die Anbieterinnen jedoch die gewählte Gewichtung der einzelnen Unterkriterien so nicht erwarten. So musste insbesondere nicht damit gerechnet werden, dass neben dem Unterkriterium "optische Qualität" auch noch die "Farb-Palette" einzeln bewertet und dabei gleich stark gewichtet wird wie die anderen Kriterien. Damit wurden zwei rein optische Kriterien ("optische Qualität" und "Farb-Palette") insgesamt mit 40 Prozent gewichtet und fielen damit doppelt so stark ins Gewicht wie das Kriterium "technische Qualität".