c) Erst aus den Auswertungsunterlagen lässt sich damit entnehmen, dass das AGG beim umstrittenen Zuschlagskriterium "Produktequalität" diverse Unterkriterien verwendet hat, ohne diese in den Ausschreibungsunterlagen bekannt zu geben. Diese Unterkriterien 21 Vorakten pag. 618. 22 Vorakten pag. 661 ff. 23 Gemäss Übersicht "Bewertung der Qualität (pro Los), Vorakten pag. 507. 24 Auswertungsübersicht Vorakten pag. 304 f. und vom AGG im Beschwerdeverfahren nachgelieferter Auszug aus dem "Decision Advisor", Los 4, ZK 2. RA Nr. 130/2018/5 11