Beim umstrittenen Zuschlagskriterium 2 "Produktequalität" hat das AGG weder in der Ausschreibung noch in den Ausschreibungsunterlagen allfällige Unterkriterien bekannt gegeben. Aus den Auswertungsunterlagen wird deutlich, dass die Vergabestelle bei diesem Zuschlagskriterium folgende Unterkriterien mit gleicher Gewichtung herangezogen hat23: