4. Bekanntgabe der Zuschlagskriterien im vorliegenden Fall a) Gemäss der Ausschreibung18 sind vorliegend drei Zuschlagskriterien vorgesehen, nämlich der Preis mit einer Gewichtung von 40 Prozent, die Produktequalität mit einer Gewichtung von ebenfalls 40 Prozent sowie die Serviceleistungen mit einer Gewichtung von 20 Prozent. Das hier umstrittene Zuschlagskriterium 2 "Produktequalität" wird in den Ausschreibungsunterlagen (Ziff. 4.5.3) wie folgt umschrieben19: "Auf Basis der Produkteevaluation erfolgt eine Beurteilung der Produkte- und Ausführungsqualität der zur Verfügung gestellten standardisierten Büromöbel durch das Evaluationsteam".