Zuschlag eines weiteren Loses angefochten. Da es sich um unterschiedliche Beschaffungsgegenstände handelt und der Zuschlag zu diesen Losen verschiedenen Zuschlagsempfängerinnen erteilt wurde, reichte die Beschwerdeführerin auf Aufforderung des Rechtsamts innert der angesetzten Nachfrist getrennte Beschwerden ein. RA Nr. 130/2018/5 5